Elternvertretung in der Grundschule Völkersen
In Klassenstufe 1 und 3 wählt die Elternschaft nach den Sommerferien eine Elternvertretung. Diese setzt sich zusammen aus dem 1. Elternvorsitzenden, dem 2. Elternvorsitzenden und deren Vertretung. Gewählt werden diese jeweils für 2 Schuljahre von der Elternschaft der jeweiligen Klasse.
Die ersten beiden Elternvertreter dürfen an den Klassenkonferenzen teilnehmen. Die Klassenkonferenz tritt einmal pro Schulhalbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammen, in der die Lehrkräfte die Zensuren und Kopfnoten für jede/n einzelne/n Schüler/in der Klasse bekannt geben und ggf. beraten. Hier haben die Elternvertreter beratende Funktion, jedoch kein Stimmrecht. Des Weiteren können Klassenkonferenzen über Angelegenheiten der Klasse oder einzelne/r Schüler/innen entscheiden. In diesen Klassenkonferenzen haben die Eltern Stimmrecht.
Zweimal im Jahr lädt der 1. Elternvertreter der Klasse im Namen der Klassenlehrkraft zum Elternabend ein. Der Elternvertreter unterstützt die Klassenlehrkraft bei der Kommunikation zwischen Eltern und Lehrerkräften.
Schulelternrat
Alle Elternvertreter der Schulklassen treffen sich vor den Herbstferien und wählen in ihrem Kreis einen 1. Vorsitzenden, einen 2. stellvertretenden Vorsitzenden und einen Vertreter. Diese Vorsitzenden bilden dann den Schulelternrat. Gewählt wird alle zwei Jahre aus dem Kreis der Elternvertreter.
Zu den Aufgaben des 1. Vorsitzenden der Elternschaft gehört auch das Vorbereiten und die Leitung der Elternversammlungen. Die Schulleitung nimmt an diesen Treffen teil, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Schulbelange zu geben.
Der Vorsitz des Schulelternrates führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes. Er / Sie gibt die Informationen an die Elternschaft weiter und informiert über wichtige Vorhaben. Der Schulelternrat tritt in der Regel ein- bis viermal im Schuljahr zusammen, je nach Bedarf, und erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen.
Ferner wählen die Elternvertreter auch Vertreter für die Gesamtkonferenz (GK). An den Gesamtkonferenzen nimmt das gesamte Kollegium, die Vertreter des Schulelternrates und die Vertreter des Schulvorstandes teil. Die Gesamtkonferenz wird durch die Schulleitung einberufen. Die Konferenz dient zum gegenseitigen Informationsaustausch aller Beteiligten. Erlasse und Gesetze schreiben vor, welche Angelegenheiten in der Gesamtkonferenz verhandelt werden müssen, es werden Anträge gestellt und darüber abgestimmt.
Außerdem werden aus den Elternvertretern für alle Schulfächer (Deutsch, Mathe, Englisch, Sachunterricht, Sport, Textiles Gestalten, Gestaltendes Werken, Kunst, Musik, Religion) Vertreter für die Fachkonferenzen gewählt. Die Fachkonferenzen tagen in der Regel zweimal im Schuljahr.
Bei der Vielzahl von Tätigkeiten ist es sinnvoll, dass der Vorsitzende aktiv vom Stellvertreter bei seiner Arbeit unterstützt wird. Gemeinsam vertreten Sie die Interessen der Schule nach innen und außen.
Die ersten beiden Vorsitzenden des Schulelternrates vertreten die Schule ebenfalls beim Kreiselternrates. Der Kreiselternrat behandelt alle Angelegenheiten aller Schulen im Landkreis. Diese Treffen finden in der Regel zweimal jährlich in Verden statt. Auch dort werden dann wieder Vertreter gewählt, wo die Eltern im Landeselternrat Niedersachsen vertreten sind.
Alle Ämter in der Elternvertretung haben ihre Grundlagen im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG §88-§100). Eltern wie auch Lehrkräfte haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Als Vorsitzender der Elternvertreter, Schulratsvorsitzender oder als Vertreter in den Konferenzen sprechen und handeln die Gewählten für die Interessen aller Eltern. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtag da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden.
Der gesamte Schulvorstand (SV) hilft gemeinsam, um die Schule weiterzuentwickeln und die Qualität der Arbeit zu verbessern. In den Konferenzen ist es die Aufgabe der Elternvertreter, die Meinung und Stellungnahmen der Eltern in die Diskussionen aller Gremien einzubringen. Sie sollten versuchen, die mehrheitliche Meinung der Eltern zu vertreten. Zu den wesentlichen Aufgaben der Elternvertretung in den Konferenzen gehört auch, die Eltern der gesamten Klasse regelmäßig über Neuigkeiten zu informieren.
Schulelternrat im Schuljahr 2020/2021
1. Vorsitzende | Tanya Scheltens |
2. Vorsitzende | Vanessa Ermel |
3. Vertreterin | Stefanie Zimmermann |
Mitglied der Gesamtkonferenz | Vanessa Ermel |
ständige Vertretung GK | Franziska Janz-Tiedemann |
Mitglieder des Schulvorstand | Imke Lühning Nadine Heimsoth Stefanie Zimmermann Kirsten Behrens |
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